BAP-Guide
Beitragsanpassungen in der PKV 2024
Private Krankenversicherungen garantieren ihre Leistungen ein Leben lang. Für den Beitrag gilt das jedoch nicht. Ob erhöhte Leistungsausgaben, geringer Zinserträge oder eine ältere Lebenserwartung - die Gründe für eine Beitragsanpassung sind vielfälltig.
Auch in 2024 passen wieder viele Versicherungsunternehmen ihre Beiträge an. Der BAP-Guide enthält die Übersicht der Beitragsanpassungen der PKV.
Welche Tarife betroffen sind, Anpassungshöhen, genaue Beiträge, Durchschnitte und weitere Infos erhalten Sie hier.
Der private Krankenversicherer darf (im Gegensatz zur GKV) seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht reduzieren, deshalb ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung der Beiträge an die steigenden Ausgaben erforderlich. Bei Bestandskunden muss für die Mehrleistung (im Vergleich zur bisherigen Kalkulationsannahme) das inzwischen erreichte Lebensalter zugrunde gelegt werden, da für diese zusätzliche Leistung bisher keine (Alterungs-) Rückstellung gebildet wurde. Insofern fällt die Beitragserhöhung für bereits versicherte prozentual höher aus, als die Kostenerhöhung.
Beitragszahlung: Der Versicherer vergleicht demnach zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese der Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Berlin) vorzulegende Gegenüberstellung eine Veränderung von mehr als 10%, so werden alle Tarifbeiträge vom Versicherer überprüft und - soweit erforderlich - nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung angepasst. Teilweise regeln die Tarifbedingungen, dass die Versicherer auch bereits bei einer Veränderung um 5% die Tarifbeiträge überprüfen und nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung anpassen können. Beitragsanpassungen können somit zu einem früheren Zeitpunkt und in geringerem Ausmaß durchgeführt werden.
Gleichzeitig mit Beitragsanpassungen können auch betragsmäßig festgelegte Selbstbehalte, Ersatzkrankenhaustagegelder und Leistungshöchstsätze angepasst werden.
BBKK
Die BBKK hat Beitragsgarantien bis zum 31.12.2025 auch für Bestandstarife ausgesprochen.
UKV
Die UKV hat Beitragsgarantien bis zum 31.12.2025 auch für Bestandstarife ausgesprochen.
HanseMerkur
Die HanseMerkur passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife, unter anderem für den KVS3 und den KVT500.
Gothaer
Die Gothaer passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
uniVersa
Die uniVersa passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
AXA
Die AXA passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
R+V
Die R+V passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
LVM
Die LVM passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
Barmenia
Die Barmenia passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
Allianz
Die Allianz passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. die des MB100 und des MP100.
Generali
Die Generali passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife leicht an, u.a. der GesundheitPro-Tarife.
SIGNAL IDUNA
Die SIGNAL IDUNA passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. des Comfort +, des KOMFORT 1, des KOMFORT 2 und des START-PLUS.
BBKK und UKV
Die BBKK und die UKV passen zum 01.01.2025 die Beiträge des CompactPRIVAT/S an.
INTER
Die INTER passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
Concordia
Die Concordia passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. die des AV4. Die Beiträge für den AZP sinken.
Continentale
Die Continentale passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
Hallesche
Die Hallesche passt zum 01.01.2025 Beiträge an.
Nürnberger
Die Nürnberger passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. einige BK-Tarife. Die Beitrage des VORS Tarifs sinken.
SDK
Die SDK passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an.
Württembergische
Die Württembergische passt zum 01.01.2025 Beiträge an.