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BAP-Guide








Beitragsanpassungen in der PKV 2024


Private Krankenversicherungen garantieren ihre Leistungen ein Leben lang. Für den Beitrag gilt das jedoch nicht. Ob erhöhte Leistungsausgaben, geringer Zinserträge oder eine ältere Lebenserwartung - die Gründe für eine Beitragsanpassung sind vielfälltig.
Auch in 2024 passen wieder viele Versicherungsunternehmen ihre Beiträge an. Der BAP-Guide enthält die Übersicht der Beitragsanpassungen der PKV.
Welche Tarife betroffen sind, Anpassungshöhen, genaue Beiträge, Durchschnitte und weitere Infos erhalten Sie hier.
Der private Krankenversicherer darf (im Gegensatz zur GKV) seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht reduzieren, deshalb ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung der Beiträge an die steigenden Ausgaben erforderlich. Bei Bestandskunden muss für die Mehrleistung (im Vergleich zur bisherigen Kalkulationsannahme) das inzwischen erreichte Lebensalter zugrunde gelegt werden, da für diese zusätzliche Leistung bisher keine (Alterungs-) Rückstellung gebildet wurde. Insofern fällt die Beitragserhöhung für bereits versicherte prozentual höher aus, als die Kostenerhöhung.
Beitragszahlung: Der Versicherer vergleicht demnach zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese der Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Berlin) vorzulegende Gegenüberstellung eine Veränderung von mehr als 10%, so werden alle Tarifbeiträge vom Versicherer überprüft und - soweit erforderlich - nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung angepasst. Teilweise regeln die Tarifbedingungen, dass die Versicherer auch bereits bei einer Veränderung um 5% die Tarifbeiträge überprüfen und nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung anpassen können. Beitragsanpassungen können somit zu einem früheren Zeitpunkt und in geringerem Ausmaß durchgeführt werden.
Gleichzeitig mit Beitragsanpassungen können auch betragsmäßig festgelegte Selbstbehalte, Ersatzkrankenhaustagegelder und Leistungshöchstsätze angepasst werden.





























































BBKK

Die BBKK hat Beitragsgarantien bis zum 31.12.2025 auch für Bestandstarife ausgesprochen.

UKV

Die UKV hat Beitragsgarantien bis zum 31.12.2025 auch für Bestandstarife ausgesprochen.

HanseMerkur

Die HanseMerkur passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife, unter anderem für den KVS3 und den KVT500.

Gothaer

Die Gothaer passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

uniVersa

Die uniVersa passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

AXA

Die AXA passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

R+V

Die R+V passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

LVM

Die LVM passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

Barmenia

Die Barmenia passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

Allianz

Die Allianz passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. die des MB100 und des MP100.

Generali

Die Generali passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife leicht an, u.a. der GesundheitPro-Tarife.

SIGNAL IDUNA

Die SIGNAL IDUNA passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. des Comfort +, des KOMFORT 1, des KOMFORT 2 und des START-PLUS.

BBKK und UKV

Die BBKK und die UKV passen zum 01.01.2025 die Beiträge des CompactPRIVAT/S an.

INTER

Die INTER passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

Concordia

Die Concordia passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. die des AV4. Die Beiträge für den AZP sinken.

Continentale

Die Continentale passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

Hallesche

Die Hallesche passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

Nürnberger

Die Nürnberger passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an, u.a. einige BK-Tarife. Die Beitrage des VORS Tarifs sinken.

SDK

Die SDK passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an.

Württembergische

Die Württembergische passt zum 01.01.2025 Beiträge an.

ARAG

Die ARAG passt zum 01.01.2025 die Beiträge einiger Tarife an.


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